DAS 12. OLDTIMER-UND MLITÄRFAHRZEUGTREFFEN MIT TEILEMARKT FINDET VOM 25. - 27. MAI 2018 IN ALT TUCHEBAND STATT
Aktuelle Infos zum Treffen 2018
Auf dieser Seite möchten wir Euch einige Hinweise und Antworten auf die an uns gestellten Fragen zu unseren Oldtimertreffen geben.
Unser Treffen: Es ist ein typenoffenes Treffen für historische Fahrzeuge aller Art, wie PKW, LKW, Zweiräder, Landtechnik, Eigenbauten, Stationärmotoren und Militärfahrzeuge egal ob aus Ost oder West.
Eine Fahrstrecke ist Für Teilnehmerfahrzeuge vorhanden. ( Wiese und Gelände ) Das Fahren erfolgt auf eigene Gefahr. Das Fahren unter Alkoholeinfluss ist nicht gestattet.
Zeiten: Das Treffen findet immer von Freitag Abend bis Sonntag statt. Freitag ist Anreise und Aufbautag. Samstag ist der Hauptveranstaltungstag.
Anreise: Die Anreise der Teilnehmer zu unserem Oldtimertreffen ist ab Donnerstag Nachmittag 17:00 Uhr Ganztägig bis Sonntag möglich. Eine Anreise vor Donnerstag ist nur nach telefonischer Absprahe möglich. (0173 6117854) Die Abreise kann auch am Montag früh erfolgen.
Anmeldung: Eine Anmeldung für Teilnehmer und Fahrzeugaussteller ist nicht erforderlich.
Kosten: Für Fahrzeugaussteller und 1 Begleitperson ist die Teilnahme kostenfrei. Für den Fahrzeugführer gibt es ein Essen aus unserer Gulaschkanone und ein alkoholfreies Getränk sowie ein kleines Präsent. Eintritt für Besucher: Erwachsene 6,00 EUR und Kinder unter 14 Jahre 2,00 EUR.
Camping: Das Campen auf dem Veranstaltungsgelände ist für Fahrzeugaussteller kostenfrei und ohne Anmeldung möglich. Das Campen für Gäste ohne Oldtimer ist auch ohne Anmeldung möglich. Die Kosten hierfür betragen den normalen Eintritt.
Verflegung: Während der Veranstaltung am Samstag und Sonntag wird eine große Auswahl an Speisen und Getränken angeboten. Freitagabend ist ein Bierwagen und Grill geöffnet. Frühstück wird am Samstag und Sonntag ab 7:00 Uhr von der NVA-Feldbackanlage angeboten.
Sonstiges: Waschgelegenheiten, eine Dusche (Kaltwasser) sowie Toiletten sind vorhanden.
Rechtliche Hinweise: Während der gesamten Veranstaltung gelten die Bestimmungen des § 86 a des StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) § 86 des StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen) die Bestimmungen des Waffenrechts. Sowie § 130 StGB (Volksverhetzung)
Verstöße vorgenannter Bestimmungen werden vom Veranstalter zur Anzeige gebracht sowie wird vom Hausrecht gebrauch gemacht und ein Platzverweis erteilt.
Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.
Änderungen vorbehalten !!!
Bei weiteren Fragen ruft einfach mal an: 0173 6117854 oder schreibt eine Nachricht an: gaz69am@web.de
kopiert am 15.01.2018 aus :http://www.ostfahrzeugtreffen-oderbruch.de/15.html