Bei einem Warenwert bis 1000€ kann die Zollanmeldung mündlich erfolgen. Diese machen Sie bitte bei der Einreise nach
Polen an dem dortigen Grenzzollamt. Die poln. Zollbehörden erheben den Zoll und erstellen
eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Im Falle des PKW sind das 10% auf den Warenwert.
1. Zoll:
Der in Euro umgerechnete Preis der Ware laut Rechnung = Zollwert
Zollwert x Zollsatz = zu zahlender Zollbetrag
Der Zollbetrag ist sofort zu entrichten.
Bei der Einreise nach Deutschland sind keine Zollformalitäten zu beachten.
Für die zu entrichtende KFZ-Steuer sind die Finanzämter zuständig.
Für eventuelle nationale Gesetzlichkeiten in Polen, etwa zu entrichtende KFZ-Steuer für die
Durchreise wenden Sie sich bitte eine konsularische Vertretung von Polen in Deutschland.
Aus rechtlichen Gründen ist diese Auskunftunverbindlich.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Voigtlaender
Informations- und Wissensmanagement Zoll
Zentrale Auskunft
Carusufer 3-5
01099 Dresden
Auskunft für Privatpersonen:
Tel.: 0351/44834-510
Fax: 0351/44834-590
E-Mail: info.privat@zoll.de
