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Aktuellen Info´s der Zollbestimmungen

in Zoll europäische Union 18.07.2009 00:04
von wolga-forum-deutschland • Forumbetreiber | 735 Beiträge | 736 Punkte

Bei der Einreise aus Ländern oder Gebieten, die nicht zum Zollgebiet der Europäischen Union gehören, sind grundsätzlich für alle Waren,die Sie während Ihres Aufenthaltes dort erworben haben und mitbringen Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer)zu entrichten.

Ob diese Waren neu oder gebraucht sind, ist dabei unerheblich.

Einfuhrabgabenfrei können Reisemitbringsel unter folgenden Voraussetzungen nach Deutschland eingeführt werden:


Es muss sich um Waren handeln, die gelegentlich und ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch, im
persönlichen Reisegepäck, für Ihren Haushalt oder als Geschenk in Deutschland bestimmt sind.

Der Wert der Waren bezieht sich immer auf die vollständige Ware, eine teilweise Anwendung der Freimenge auf eine nicht teilbare Ware scheidet aus.

Für besondere Waren (auf denen in der EU so genannte Verbrauchsteuern lasten) sind besondere Freimengen zu beachten.

Für alle Waren gilt, dass diese keinesfalls zu gewerblichen Zwecken bestimmt sein dürfen.

Die Werte der Waren mit besonderen Freimengen (Tabakwaren, Alkohol usw.) werden auf die Wertmenge für andere Waren nicht angerechnet.

Höchstmengen und Wertgrenzen:

1) Je Reisenden sind Reisemitbringsel im Rahmen der folgenden Mengen- und Wertgrenzen von den Einfuhrabgaben befreit:
1. Tabakwaren, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:
a) 200 Zigaretten oder
b) 100 Zigarillos oder
c) 50 Zigarren oder
d) 250 Gramm Rauchtabak oder
e) eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren;

2. Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:
a) ein Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Volumenprozent oder mehr oder zwei Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren,
b) vier Liter nicht schäumende Weine und
c) 16 Liter Bier;

3. Arzneimittel:
die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechende Menge (d.h. die Menge, die für die Dauer der Reise benötigt wird);

4. Kraftstoffe: für jedes Motorfahrzeug
a) die im Hauptbehälter befindliche Menge und
b) bis zu zehn Liter in einem tragbaren Reservebehälter;

5. andere Waren:
a) bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro;
b) für Flug- bzw. Seereisende bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro;
c) für Reisende unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro.

Die bisherigen besonderen Freimengen für Parfüm, Eau de Toilette und Kaffee entfallen.
Diese Waren fallen damit unter die Wertgrenzen für andere Waren.
Bei der Überschreitung der vorstehenden Reisefreigrenzen (Mengen- und Wertgrenzen) werden Einfuhrabgaben erhoben.
Dabei bleiben die Waren, die bereits zollfrei sind bei der weiteren Prüfung von Wertgrenzen außer Betracht.
Abgabenpflichtige Waren sind bei der Einreise mündlich unter Vorlage der Kaufbelege bei einem Zollbeamten anzumelden(Flugreisende müssen den "Roten Ausgang" benutzen).
Nach Entrichtung der Abgabenschuld werden Ihnen die Waren zur Mitnahme überlassen. Die Einfuhrabgaben sind regelmäßig in bar zu entrichten.

An einigen größeren Zollämtern kann auch mit EC-Karte bezahlt werden. Bitte informieren Sie sich vorher bei Ihrem
Einreisezollamt, ob eine EC-Katenzahlung möglich ist.

Liegt der Wert der abgabenpflichtigen Waren je Reisender nicht über 700 Euro (Waren über Freimenge), können die
Einfuhrabgaben im Rahmen einer vereinfachten Abgabenberechnung (Pauschalierung) berechnet werden. Der pauschalierte
Regelabgabensatz beträgt 17,5 % vom Warenwert.

Für Waren auf denen Verbrauchsteuern lasten (s.o.) werden besondere pauschalierte Abgabensätze angewendet.
In diesen Pauschalierungssätzen sind alle auf die Waren entfallenden Einfuhrabgaben (der Zoll, die Verbrauchsteuer und die Einfuhrumsatzsteuer) enthalten.

Überschreitet der Wert der abgabenpflichtigen Waren 700 Euro, werden die Abgabensätze nach dem Zolltarif, den
entsprechenden Verbrauchsteuergesetzen und dem Umsatzsteuergesetz angewendet.

Die Zollbestimmungen, u.a. Zollsätze, sind insbesondere davon abhängig, welcher Zolltarifnummer (auch Codenummer
genannt) eine Ware zuzuordnen ist.

Die Einreihung der Ware, einschließlich der Anzeige der geltenden Abgabensätze ("Maßnahmen"), können Sie im
elektronischen Zolltarif wie folgt vornehmen:

(http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a...line/index.html,

dann auf "1. Auskunftsanwendung" klicken und zur Einfuhr wechseln.

Unter Einreihung findet sich ein Stichwortverzeichnis, mit dem man die meisten Waren finden kann.
Mit der/den vorgeschlagenen Position/en kann man direkt in das Warenverzeichnis (Nomenklatur) wechseln.
Danach reihen Sie Ihre Ware anhand der entsprechenden Warenmerkmale bis zur 11-stelligen Codenummer ein (bei
zutreffender Zeile auf das "+" klicken). Wenn links kein "+" mehr erscheint, sondern ein kleines weißes Blatt Papier mit einer blauen Weltkugel, können Sie unter Maßnahmen(Zeile darunter, blaue Schrift mit hinterlegtem Link) die Abgabensätze (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, ggf. sonstige Abgaben) und weitere Zollbestimmungen einsehen.
Die Einfuhrabgaben werden hierbei nach folgendem Schema berechnet:

A) Abgabenbetrag Zoll
Rechnungsbetrag (Kaufpreis) umgerechnet in Euro = Zollwert /
Zollwert * Zollsatz = Abgabenbetrag Zoll

B) Abgabenbetrag Verbrauchsteuer
Verbrauchsteuermenge * Verbrauchsteuersatz = Verbrauchsteuer

C) Abgabenbetrag Einfuhrumsatzsteuer
Zollwert
+ Abgabenbetrag Zoll aus A)
+ Abgabenbetrag Verbrauchsteuer aus B)
= Einfuhrumsatzsteuerwert
Einfuhrumsatzsteuerwert * Einfuhrumsatzsteuersatz = Einfuhrumsatzsteuer

D) Zu zahlende Einfuhrabgaben
Abgabenbetrag Zoll + Verbrauchsteuer + Einfuhrumsatzsteuer = zu zahlende Einfuhrabgaben
(Anmerkung: aktuelle Umrechnungskurse können Sie wie folgt ermitteln: http://www.zoll.de/ dann in der rechten Spalte die Rubrik Umrechnungskurse wählen)

Ich bitte Sie darauf zu achten, dass trotz Erleichterungen bei der Abfertigung von Waren im persönlichen Gepäck von
Reisenden nicht alle Waren und Produkte uneingeschränkt im Reiseverkehr mitgeführt werden dürfen. Informieren Sie sich bitte v o r Ihrer Einreise nach Deutschland auf folgender Internetseite:

http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_..._vub/index.html


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zuletzt bearbeitet 18.07.2009 00:12 | nach oben scrollen


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