Zoll und Verzollung
Eine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung muss bei der Zulassungsstelle für die Zulassung von Kraftfahrzeugen aus dem nichteuropäischen Ausland vorgelegt werden. Die Zollunbedenklichkeitsbescheinigung dient als Nachweis dafür, dass bei der Einfuhr des Fahrzeuges alles korrekt abgelaufen ist. Damit wird nachgewiesen, dass es sich um kein gestohlenes Fahrzeug handelt oder beispielsweise die Mehrwertsteuer ordnungsgemäß entrichtet wurde.
Einen Vordruck der Zollunbedenklichkeitsbescheinigung für die Einfuhr von Kraftfahrzeugen finden Sie direkt beim Zoll.
Das einzuführende Fahrzeug ist schriftlich oder online (Vordruck 0737 des Einheitspapiers) bei der Zollstelle anzumelden. Neben der förmlichen Zollanmeldung werden in der Regel die Rechnung und die Frachtunterlagen benötigt. Der Vordruck 0737 ist im örtlichen Formularhandel, bei der IHK oder bei der Zollstelle erhältlich. Die Einfuhrabgaben sind sofort am Zoll zu entrichten.
Sofern Ihr Gebrauchtwarenhändler die Zollformalitäten nicht für Sie übernimmt, sind Sie selbst für die Erledigung der entsprechenden Formalitäten zuständig.
Quelle: http://www.auto-neuzulassung.de/wissensw...sbescheinigung/
Verzollung
Am einfachsten ist es, eine Spedition mit der Abwicklung der Zollformalitäten zu beauftragen. Wer sich den Vorgang selbst zutraut und die Mühe nicht scheut, sollte zunächst im voraus im Internet unter www.zoll.de ,"Zoll interaktiv", die sog. Internetzollanmeldung aufrufen und, wie dort genau beschrieben, online eine "Auftragsnummer" beantragen. Danach kann das Formular augedruckt und mit den übrigen erforderlichen Papieren beim zuständigen Hafenzollamt vorgelegt werden. Das richtige Ausfüllen des Formulares ist für Laien schwierig, die Zollämter sind oft nur widerwillig dabei behilflich.
Der Zoll beträgt EU-einheitlich
- 10 Prozent für Personenkraftwagen,
- 8 Prozent für Motorräder mit einem Hubraum bis 250 ccm und
- 6 Prozent für Motorräder mit einem Hubraum von mehr als 250 ccm.
Hinzu kommen in Deutschland 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer.
Für Oldtimer, die vor 1950 gebaut wurden, wird ein verminderter Einfuhrabgabensatz von nur 7 % berechnet. Auch für Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt, aber nach 1950 gebaut wurden historisch wertvoll ("sammlungswürdig") sind, kann das Zollamt einen ermäßigten Abgabensatz von 7 % anwenden, was aber erfahrungsgemäß eher selten geschieht.
Als Nachweis der abgeschlossenen Verzollung stellt das Zollamt eine sog. Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die extrem wichtig für die spätere Zulassung ist.
Zulassung
Die bisher erforderliche "Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister" des Kraftfahrtbundesamtes, die so genannte "Unbedenklichkeitsbescheinigung", wird nach der neuen Fahrzeugzulassungsverordnung FZV seit 01.03.2007 nicht mehr verlangt.
Quelle: http://www.adac.de/infotestrat/fahrzeugk...rcePageId=47987