Mit in Kraft treten des neuen Artikel 13 der Urheberrechtsreform wird diese Plattform geschlossen!! Nach dem reinen Wortlaut verpflichtet die Vorschrift zunächst einmal Plattformen dazu, nicht mehr unerlaubt urheberrechtlich geschützte Werke zugänglich zu machen. Sie sollen sich die Genehmigung bei Urhebern besorgen, etwa durch Lizenzverträge. Wenn eine Plattform das nicht macht, soll sie für künftige Urheberrechtsverletzungen haften. Jedenfalls dann, wenn sie sich gemäß Art. 13 Absatz 4 nicht ausreichend um eine Genehmigung bemüht hat!!! Wolga Kalender 2023 ist da!!!! hier klicken / ??.??.2023 UdSSR Fahrzeugtreffen in Dortmund hier klicken / internationales Wolga M21 22 23 Treffen in Riga hier klicken / OMMMA Magdeburghier klicken / Wissen wo unsere Mitglieder wohnen hier klicken / Wolga´s bei eBay hier klicken
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mal etwas Versicherungsrechtliches

in Zulassung in der EU / Deutschland und Versicherung 22.02.2010 21:21
von wolga-forum-deutschland • Forumbetreiber | 859 Beiträge | 1069 Punkte

Wie verfährt eigentlich eine Versicherung wenn man mit ein Oldi hier als Beispiel mit ein Wolga vor 1970 in einem Unfall verwickelt ist und nicht Schuld hat.

Nach welchen Richtliniein wird denn dann das Gutachten erstellt und welche Ersatzteilpreise werden hier zu Grunde gelegt. Und welche Werkstatt reguliert das denn für die Versicherung bzw. welche Werkstatt macht das? Denn wenn man es in Eigenleistung macht gibt es ja da seit einigen Jahren eine blöde Regelung.


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zuletzt bearbeitet 22.02.2010 21:24 | nach oben springen


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