in Zulassung in der EU / Deutschland und Versicherung
22.02.2010 21:21
von
wolga-forum-deutschland
• Forumbetreiber | 859 Beiträge | 1069 Punkte
Wie verfährt eigentlich eine Versicherung wenn man mit ein Oldi hier als Beispiel mit ein Wolga vor 1970 in einem Unfall verwickelt ist und nicht Schuld hat.
Nach welchen Richtliniein wird denn dann das Gutachten erstellt und welche Ersatzteilpreise werden hier zu Grunde gelegt. Und welche Werkstatt reguliert das denn für die Versicherung bzw. welche Werkstatt macht das? Denn wenn man es in Eigenleistung macht gibt es ja da seit einigen Jahren eine blöde Regelung.