Hallo allerseits!
Zunächst mal herzlichen Dank für die zahlreichen Antworten!
Genauso wie von socke beschrieben hab ich mir das auch vorgestellt. War beim TÜV, Datenblätter hab ich dabeigehabt, auch alle Papiere über die eingebaute Gasanlage. Oldtimergutachten und TÜV-Abnahme waren überhaupt kein Problem, die Gasanlage wurde ohne viel Hin und Her akzeptiert, weil sie ein Prüfzeichen trägt und ich eine noch gültige Druckprüfung vorlegen konnte. Glück war vielleicht auch, dass der Chefprüfer ein sehr netter Ossi ist, der sich über den ersten Wolga, den er angeblich in dieser TÜV-Süd-Prüfstelle vorgestellt bekam, recht freute. Mit all den Gutachten, Kaufvertrag usw. also zur Zulassungsstelle. Die erste Hürde war dort, dass der Beamte eine amtl. beglaubigte Übersetzung aller vorgelegten polnischen Kopien verlangte, die hab ich halt machen lassen. Beim nächsten Besuch der Zulassungsstelle schien der Beamte nach dem Studium aller Übersetzungen zunächst gewillt, die reguläre Zulassung durchzuführen, dann bekam er aber kalte Füße und schickte mich zum Amtsleiter, auf dass der entscheide. Und der Amtsleiter verweigerte rundweg die Zulassung. Das zentrale Problem schien die Abmeldebescheinigung zu sein, gar nicht mal so sehr die Briefkopie. Die polnische Abmeldebescheinigung liegt auch nur in Kopie vor und wenn ich die im Original hätte, würde man sich erweichen lassen, hieß es. Dann versuchte ich es statt einer regulären H-Zulassung mit der 07er-Zulassung. Auskunft aus dem Flensburger Punkteregister und polizeiliches Führungszeugnis besorgt und wieder zur Zulassungsstelle. Kaum sah der Beamte (wieder ein anderer) die Briefkopien: Nein, damit geht es nicht! Wir brauchen ORIGINALE!!! Wie schon erwähnt: Meine Anfragen an die polnische Zulassungsbehörde, die auf dem Brief angegeben ist, brachten keinerlei Erfolg. Und nun steh ich da und mein Wolga steht sich die Räder in den Bauch.
Dass es hauptsächlich vom guten oder schlechten Willen eines Zulassungsbeamten abhängt, ist klar. Leider herrscht grobe Unwissenheit auf den Ämtern, das macht die Sache noch komplizierter. Beispielsweise wurde moniert, dass nicht beide polnischen Dokumente (also das, was hierzulande mal als Schein und Brief bekannt war) vorgelegt werden können, sondern nur eine einzige Fahrzeugregistrierung (dowod rejestracyjny pojazdu). Dabei gab es bis 1999 oder so nur dieses Papier, erst danach zusätzlich eine sog. "karta pojazdu", also "Fahrzeugkarte", was wohl dem deutschen Kfz-Schein entspricht. Aber das weiß hier in Münchens Zulassungstelle niemand, obwohl jeder gescheit daherredet. Aber das nur am Rande...
Soweit meine bisherige "Leidensgeschichte" zur Wolga-Zulassung. Hilft hier nicht weiter, wollte es nur mal loswerden...
Viele Grüße,
bavarskajavolga