Mit in Kraft treten des neuen Artikel 13 der Urheberrechtsreform wird diese Plattform geschlossen!! Nach dem reinen Wortlaut verpflichtet die Vorschrift zunächst einmal Plattformen dazu, nicht mehr unerlaubt urheberrechtlich geschützte Werke zugänglich zu machen. Sie sollen sich die Genehmigung bei Urhebern besorgen, etwa durch Lizenzverträge. Wenn eine Plattform das nicht macht, soll sie für künftige Urheberrechtsverletzungen haften. Jedenfalls dann, wenn sie sich gemäß Art. 13 Absatz 4 nicht ausreichend um eine Genehmigung bemüht hat!!! Wolga Kalender 2023 ist da!!!! hier klicken / ??.??.2023 UdSSR Fahrzeugtreffen in Dortmund hier klicken / internationales Wolga M21 22 23 Treffen in Riga hier klicken / OMMMA Magdeburghier klicken / Wissen wo unsere Mitglieder wohnen hier klicken / Wolga´s bei eBay hier klicken
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Beantragung 07 er Kennzeichen -> so geht´s !!

in Zulassung in der EU / Deutschland und Versicherung 23.10.2009 12:30
von wolga-forum-deutschland • Forumbetreiber | 859 Beiträge | 1069 Punkte

Auskunft vom Strassenverkehrsamt SK:

um ein 07-Kennzeichen zu bekommen, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein. Sie müssen persönlich geeignet sein und Ihr Fahrzeug muss ein Oldtimer sein.

Zur Prüfung Ihrer persönlichen Eignung müssen Sie ein Führungszeugnis vorlegen (höchstens 3 Monate alt) und die Zulassungsbehörde fordert nach Ihrer Antragstellung Ihre Eintragungen im Verkehrszentralregister ab. Sind dort keine Eintragungen vorhanden, könnte Ihnen das Kennzeichen gleich zugeteilt werden. Sonst muss auf die schriftliche Auskunft gewartet werden.

Die zweite Voraussetzung bezieht sich auf das Fahrzeug. Es muss vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sein, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sein und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Dafür ist ein Gutachten nach §23 Straßenverkehrszulassungsordnung eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs erforderlich.

Für die Zuteilung des roten Kennzeichens benötigen Sie folgende Unterlagen:

* Gutachten nach §23 StVZO

* Führungszeugnis

* VZR-Auskunft (wird durch die Behörde eingeholt)

* Versicherungsbestätigung mit Referenznummer für ein rotes Kennzeichen

* Kontodaten für die Einzugsermächtigung zur Einziehung der KFZ-Steuer (Vordrucke sind in der Behörde vorhanden)

* Personalausweis



Es würden erstmalig Verwaltungskosten von ca. 120,00 Euro entstehen. Dazu müssen die Kennzeichen käuflich erworben werden.

Maximal 20 Fahrzeuge könnten für ein Kennzeichen eingetragen werden.

Zu beachten ist, dass ein Nachweisheft über die Fahrten geführt werden muss. Dazu gibt es eine gesonderte Belehrung bei der Zuteilung.


Wo Sie weitere Informationen finden, kann ich leider nicht sagen. Die Arbeitsgrundlage der Behörde ist die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) und die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO).

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern auch telefonisch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Carola Walther
Sachgebietsleiterin
Landkreis Saalekreis

Dezernat III/Straßenverkehrsamt/KFZ-Zulassung

Amtshäuser 31, 06217 Merseburg

Tel.: 03461/40-1830


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zuletzt bearbeitet 23.10.2009 15:33 | nach oben springen



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