Mit in Kraft treten des neuen Artikel 13 der Urheberrechtsreform wird diese Plattform geschlossen!! Nach dem reinen Wortlaut verpflichtet die Vorschrift zunächst einmal Plattformen dazu, nicht mehr unerlaubt urheberrechtlich geschützte Werke zugänglich zu machen. Sie sollen sich die Genehmigung bei Urhebern besorgen, etwa durch Lizenzverträge. Wenn eine Plattform das nicht macht, soll sie für künftige Urheberrechtsverletzungen haften. Jedenfalls dann, wenn sie sich gemäß Art. 13 Absatz 4 nicht ausreichend um eine Genehmigung bemüht hat!!! Wolga Kalender 2023 ist da!!!! hier klicken / ??.??.2023 UdSSR Fahrzeugtreffen in Dortmund hier klicken / internationales Wolga M21 22 23 Treffen in Riga hier klicken / OMMMA Magdeburghier klicken / Wissen wo unsere Mitglieder wohnen hier klicken / Wolga´s bei eBay hier klicken
#1

Katalysator für Oldtimer

in Motor und Technik 02.09.2010 09:07
von MQ-Pobedabaldfahrer • Forumadministrator | 1.504 Beiträge | 2652 Punkte

Zunehmendes Umweltbewusstsein, die Verminderung des Schadstoffausstosses und die Einrichtung der Umweltzonen in deutschen Innenstädten treffen die Besitzer von Oldtimern besonders hart. Sie benötigen für den Betrieb ihrer Wagen in Zukunft einen Katalysator. Doch nicht nur die Kosten für die technische Umrüstung selbst drücken, sondern auch das umfassende und vor allem teure Abgasgutachten. Schließlich lassen sich nur wenige alte Klassiker so nachrüsten, dass sie die so genannten Umweltzonen befahren dürfen und ihnen zusätzlich Steuererleichterungen zuteil werden.

Das Problem ist, dass diese mitunter sehr alten Fahrzeuge dem Abgasniveau von Neuwagen entsprechen müssen. Ausgeschlossen bleiben damit allerdings Besitzer, die ihr Auto bereits in der Vergangenheit mit einem Katalysator nach der Euro 1-Norm ausgestattet haben. Denn auch wenn technisch vieles möglich erscheint, besteht die Schwierigkeit in der Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte für den Schadstoffausstoss, die mit dem Eintrag einer neuen Schlüsselnummer in die Fahrzeugpapiere verbunden ist.

Die Schlüsselnummer 77 wurde damals für viele unterschiedliche Modelle vergeben, entspricht aber nicht mehr den mittlerweile geltenden Anforderungen der Euro 2 oder gar Euro 3-Norm. Deshalb erhalten diese Wagen keine Feinstaubplakette und dürfen in den Umweltzonen auch zukünftig nicht betrieben werden. Das gilt beispielsweise für Käfer-Modelle mit einem Baujahr vor 1969, ebenso dürfen Wartburgs, Trabis oder Minis in den Umweltzonen seit Anfang 2008 nicht mehr gefahren werden. Deren technische Umrüstung ist aber auch nicht in allen Fällen umsetzbar und außerdem ist ein geregelter Katalysator allein noch keine hinreichende Voraussetzung für die Erteilung einer Feinstaubplakette. Ältere Motorrad- und Mopedmodelle sind von diesen Neuregelungen jedoch nicht betroffen, sie können weiterhin ohne Katalysator betrieben werden.

Quelle: http://www.oldtimer-termine.net/oldtimer...katalysator.php


Wolgaregister
©opyright Ein Kopieren meiner Beiträge, sind nur in Form von Zitaten mit Quellenangabe erlaubt
zuletzt bearbeitet 02.09.2010 09:09 | nach oben springen

#2

RE: Katalysator für Oldtimer

in Motor und Technik 08.10.2010 10:37
von Snudl • Wolgafahrer | 86 Beiträge | 120 Punkte

Hallo!

Das ist aber ein reichlich seltsamer Beitrag. Leider kann man nicht erkennen, von wann dieser stammt. Meines Wissens ist das Befahren von Umweltzonen mit einem H-Kennzeichen zulässig. Fällt das Fahrzeug unter die AU-Pflicht (ab welchem BJ war das noch gleich? 69?), kann vom Prüfenden doch lediglich die richtige Einstellung des Vergasers eingeschätzt werden. Existieren hierzu denn konkrete Richtwerte? Doch eigentlich nicht...
Und dann soll mir mal einer Vormachen, wie man einen Oldtimer mit einem geregelten Katalysator nachrüstet! Das macht für mich den Artikel unglaubwürdig. Betrieb bei Lambda=1 mit einer Vergaseranlage???

Was sagt Ihr dazu?

Viele Grüße,

Basti

nach oben springen

#3

RE: Katalysator für Oldtimer

in Motor und Technik 08.12.2010 10:43
von protheus • Wolga-Testfahrer | 82 Beiträge | 82 Punkte

Ausnahmen von den Verkehrsverboten der Umweltzone nach der Kennzeichnungsverordnung!

Folgende Fahrzeuge dürfen gemäß Anhang 3 der Kennzeichnungsverordnung in der Umweltzone generell ohne Plakette fahren:

* 1. mobile Maschinen und Geräte,
* 2. Arbeitsmaschinen,
* 3. land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
* 4. zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge,
* 5. Krankenwagen, Arztwagen mit der Kennzeichnung "Arzt Notfalleinsatz" (gemäß §52 Abs.6 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung),
* 6. Kraftfahrzeuge mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und in ihrem Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl" haben,
* 7. Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach §35StVO in Anspruch genommen werden dürfen, wie Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz oder Müllfahrzeuge,
* 8. Fahrzeuge der Bundeswehr und der NATO.
* 9. Auf Beschluss des Bundesrates soll in die Kennzeichnungsverordnung eine generelle Ausnahme von Fahrverboten auch für Oldtimer-Fahrzeuge aufgenommen werden. Die Ausnahme tritt vermutlich Mitte Dezember in Kraft, wenn die Bundesregierung diese Änderung verabschiedet hat und das Europäische Notifizierungsverfahren abgeschlossen ist. Dann können Oldtimer mit H-Kennzeichen oder einem roten 07-er Kennzeichen ohne Ausnahmegenehmigung auch in der Umweltzone fahren.

In besonderen Härtefällen können Halter von Fahrzeugen, die nach der Kennzeichnungsverordnung vom Fahrverbot in der Umweltzone betroffen sind, auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Der Senat von Berlin hat dafür im März 2007 die Grundsätze beschlossen, auf deren Basis die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Leitlinien mit Einzelheiten zur einheitlichen Handhabung der Genehmigung von Einzelausnahmen vom Fahrverbot erarbeitet hat.


Gruß

Matthias


Alles wird gut...!

Biete Ultraschallreinigung von diversen Bauteilen an...:)

nach oben springen

#4

RE: Katalysator für Oldtimer

in Motor und Technik 29.12.2010 20:33
von operatorofhell • Wolga-Interessent | 8 Beiträge | 8 Punkte

Zitat von protheus


In besonderen Härtefällen können Halter von Fahrzeugen, die nach der Kennzeichnungsverordnung vom Fahrverbot in der Umweltzone betroffen sind, auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung erhalten.


Auch bei uns in Augsburg ist eine solche Ausnahmegenehmigung zu bekommen. Diese ist lediglich von den finanziellen mitteln Abhängig.

Mein Bekannter hat sich für 4 Wochen eine solche Genehmigung für seinen Golf ausstellen lassen und musste dafür schlappe 90 €uronen dafür berappen.

Ich will nicht wissen, was so was für das danze Jahr kostet.

Grüße Moe

nach oben springen



Besucher
0 Mitglieder und 7 Gäste sind Online

Besucherzähler
Heute waren 7 Gäste , gestern 594 Gäste online

Forum Statistiken
Das Forum hat 1593 Themen und 8480 Beiträge.

Heute waren 0 Mitglieder Online:


Besucherrekord: 610 Benutzer (17.01.2023 06:04).



Xobor Forum Software von Xobor | Forum, Fotos, Chat und mehr mit Xobor
Datenschutz