in Zulassung in der EU / Deutschland und Versicherung
03.09.2011 15:29
von
wolga-forum-deutschland
• Forumbetreiber | 859 Beiträge | 1069 Punkte
Hallo!!
seit Mitte Juni wird die Abnahme von meinem blauen immer wieder und wöchentlich verschoben. Nun geht es aber an das eingemachte also Papiere in der Hand und zur Zulassungsstelle. Hier soll natürlich alles richtig und korrekt ablaufen. Zu dem DEKRA Papieren muss also auch ein Nachweis her wen das Auto gehört. Am einfachsten geht es mit dem Steuerbescheid bei der Einfuhr, natürlich nur wen man dies hat. Ein Kaufvertrag ist auch ausreichend aber woher nehmen wenn es nicht gekauft wurde.
Wie bekommt man nun am schnellsten, am sichersten und am einfachsten ein Eigentumsnachweis her?
in Zulassung in der EU / Deutschland und Versicherung
05.09.2011 21:44
von
der mit dem Wolga tanzt
• Wolga-Testfahrer | 37 Beiträge | 86 Punkte
Erforderliche Unterlagen, wenn noch kein Fahrzeugbrief bzw. keine Zulassungsbescheinigung Teil II erstellt worden ist
- ausländische Fahrzeugpapiere - bei Einfuhr aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat: Zollunbedenklichkeitsbescheinigung - Vollgutachten einer technischen Prüfstelle mit technischem Datenblatt gem. § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungordnung) bzw. COC-Papiere / Datenbestätigung des Herstellers Versicherungsbestätigung - Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung ggf. Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers und Personaldokument des Bevollmächtigten - Bescheinigung über die Abgasuntersuchung für AU-pflichtige Fahrzeuge - ggf. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die von der Zulassungsbehörde direkt ausgestellt wird
Ist das Fahrzeug noch im Ausland zugelassen, sind zusätzlich die ausländischen Kennzeichenschilder vorzulegen