Mit in Kraft treten des neuen Artikel 13 der Urheberrechtsreform wird diese Plattform geschlossen!! Nach dem reinen Wortlaut verpflichtet die Vorschrift zunächst einmal Plattformen dazu, nicht mehr unerlaubt urheberrechtlich geschützte Werke zugänglich zu machen. Sie sollen sich die Genehmigung bei Urhebern besorgen, etwa durch Lizenzverträge. Wenn eine Plattform das nicht macht, soll sie für künftige Urheberrechtsverletzungen haften. Jedenfalls dann, wenn sie sich gemäß Art. 13 Absatz 4 nicht ausreichend um eine Genehmigung bemüht hat!!! Wolga Kalender 2023 ist da!!!! hier klicken / ??.??.2023 UdSSR Fahrzeugtreffen in Dortmund hier klicken / internationales Wolga M21 22 23 Treffen in Riga hier klicken / OMMMA Magdeburghier klicken / Wissen wo unsere Mitglieder wohnen hier klicken / Wolga´s bei eBay hier klicken
#1

Eigentumsnachweis

in Zulassung in der EU / Deutschland und Versicherung 03.09.2011 15:29
von wolga-forum-deutschland • Forumbetreiber | 859 Beiträge | 1069 Punkte

Hallo!!

seit Mitte Juni wird die Abnahme von meinem blauen immer wieder und wöchentlich verschoben. Nun geht es aber an das eingemachte also Papiere in der Hand und zur Zulassungsstelle. Hier soll natürlich alles richtig und korrekt ablaufen. Zu dem DEKRA Papieren muss also auch ein Nachweis her wen das Auto gehört. Am einfachsten geht es mit dem Steuerbescheid bei der Einfuhr, natürlich nur wen man dies hat. Ein Kaufvertrag ist auch ausreichend aber woher nehmen wenn es nicht gekauft wurde.

Wie bekommt man nun am schnellsten, am sichersten und am einfachsten ein Eigentumsnachweis her?

lg

PS: diesen Tread können keine Gäste lesen ;-) !!!


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zuletzt bearbeitet 03.09.2011 15:31 | nach oben springen

#2

RE: Eigentumsnachweis

in Zulassung in der EU / Deutschland und Versicherung 05.09.2011 21:44
von der mit dem Wolga tanzt • Wolga-Testfahrer | 37 Beiträge | 86 Punkte

Erforderliche Unterlagen, wenn noch kein Fahrzeugbrief bzw. keine Zulassungsbescheinigung Teil II erstellt worden ist

- ausländische Fahrzeugpapiere
- bei Einfuhr aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat: Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- Vollgutachten einer technischen Prüfstelle mit technischem Datenblatt gem. § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungordnung) bzw. COC-Papiere / Datenbestätigung des Herstellers
Versicherungsbestätigung
- Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
ggf. Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers und Personaldokument des Bevollmächtigten
- Bescheinigung über die Abgasuntersuchung für AU-pflichtige Fahrzeuge
- ggf. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die von der Zulassungsbehörde direkt ausgestellt wird

Ist das Fahrzeug noch im Ausland zugelassen, sind zusätzlich die ausländischen Kennzeichenschilder vorzulegen

Quelle: http://www.berlin.de/labo/kfz/dienstleis...l.html#antraege

zuletzt bearbeitet 05.09.2011 21:53 | nach oben springen

#3

RE: Eigentumsnachweis

in Zulassung in der EU / Deutschland und Versicherung 06.09.2011 09:31
von socke • Moderator | 532 Beiträge | 616 Punkte

Machste mit mir nen Kaufvertrag ;-)


Viele Grüsse von Socke!
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#4

RE: Eigentumsnachweis

in Zulassung in der EU / Deutschland und Versicherung 06.09.2011 14:44
von MQ-Pobedabaldfahrer • Forumadministrator | 1.504 Beiträge | 2652 Punkte

Zitat von socke
Machste mit mir nen Kaufvertrag ;-)



pssssst!!!!


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