in Zulassung in der EU / Deutschland und Versicherung
16.04.2011 21:13
von
MQ-Pobedabaldfahrer
• Forumadministrator | 1.504 Beiträge | 2652 Punkte
Hallo Leutz!! Ich habe heute gehört das es seit 2007 keine rechtliche Grundlage für das H - Kennzeichen gibt. 2007 soll ein Richterspruch alles gekippt haben. Daher musste ein Fahrzeug nur Fahrbereit sein um ein H - Kennzeichen zu bekommen. Hat man es nicht bekommen kann man es einklagen. Jedoch soll im Sommer 2011 ein neues Gestz in Kraft treten. Hier wird es dann schwieriger für Rostlauben.
Ich habe gegoogelt aber nix gefunden. Alle sind noch auf den stand von vor 2007.