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Das rote 07-Kennzeichen

in Zulassung in der EU / Deutschland und Versicherung 27.09.2011 11:29
von wolga-forum-deutschland • Forumbetreiber | 859 Beiträge | 1069 Punkte

Was versteht man unter dem "07-Kennzeichen"?

Das 07-Kennzeichen ist ein rotes Dauer-Wechselkennzeichen, welches für mehrere Fahrzeuge gleichzeitig benutzt werden kann. Es kann an allen motorisierten Fahrzeugen angebracht werden, welche mindesten 30 Jahre alt sind.

Grundsätzlich dient dieses Wechselkennzeichen der Erhaltung und Pflege von Fahrzeugen. Es ermöglicht somit Fahrzeuge, die aus Altersgründen aus dem Alltagsbetrieb ausgeschieden sind, zu pflegen, zu restaurieren und zu bewegen.

Die Entstehungs-Geschichte und gesetzliche Grundlage des "07-Kennzeichens".

Der ehemaligen Bundes-Verkehrsministers Wiesmann war der Initiator dieses roten 07-Kennzeiches. Von der Vorstellung des Verordnungsgebers her, ist es ein Kennzeichen für Sammler alter Fahrzeuge im Sinne eines Wechselkennzeichens, welches dem Sammler ermöglichen soll, ganze Sammlungen von Fahrzeugen im Straßenverkehr rollfähig zu halten, ohne sie im Alltag bewegen zu dürfen.

Gesetzliche Grundlage ist die 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO, sowie die StVZO selbst. Mit dieser Ausnahme- verordnung fand der Begriff “Oldtimer” im Jahre 1994 erstmals begrifflich Erwähnung, ohne jedoch hier genau definiert worden zu sein.

Die letzte Gesetzesänderung war 2007

Kosten des "07-Kennzeichens".

* Die Steuer für das Kennnzeichen für die Zulassung für ein oder mehrere Automobile beträgt 191,73 € pro Jahr,
* Für die Zuteilung des roten 07-Kennzeichen werden bei der Zulassungsstelle einmalig bis zu 205,00 Euro berechnet. Hier gibt es allerding deutlich preisliche Unterschiede der jeweiligen Zulassungsstelle. Den genauen Betrag bitte in eurem zuständigen Amt erfragen

* Weiterhin muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Das Kennzeichen selbst, nicht das oder die einzelnen Fahrzeuge bedürfen eines speziellen Versicherungsschutzes für Oldtimer. Die Prämie errechnet sich hier nicht – wie üblich – nach Fahrzeugalter, KW, Regional- oder Typenklassen, sondern allein nach dem Hubraum des hubraumstärksten Fahrzeugs.

Ein Vergleich durch die einschlägigen Versicherungsmakler empfiehlt sich sehr, da je nach Versicherer doch recht starke Schwankungen bei der Prämie auftreten.

Voraussetzung für die Erteilung des "07-Kennzeichens".

Aus der genannten 49. Ausnahmeverordnung der StVZO ergeben sich folgende Voraussetzungen für die Erteilung des Kennzeichens:

* Die Zuverlässigkeit des Fahrzeuginhabers muss gegeben sein: Zuerst ist das Einwohnermeldeamt aufzusuchen und dort ein Antrag auf Erstellung eines polizeilichen Führungszeugnisses zu stellen. Hierbei wird über das Bundeszentralregister in Berlin geprüft, ob etwaige Verkehrsstraftaten vorliegen, die der Erteilung des begehrten Kennzeichens entgegenstehen. Das Einwohnermeldeamt ist anzuweisen, das angeforderte Führungszeugnis direkt an die Kfz-Zulassungsstelle zu übersenden, die die nachfolgende Antragstellung als örtlich zuständig bearbeitet.
Die Kfz-Zulassungsstelle fordert außerdem einen Auszug aus der Verkehrssünderkartei des Antragstellers beim KBA an und läßt sich die Anzahl der dort vermerkten Strafpunkte mitteilen. Je nach Strenge vor Ort sind bei Erteilung des 07-Kennzeichens bis zu fünf Strafpunkte zulässig. Es sind jedoch nicht wenige Zulassungsstellen bekannt, die strikt null Punkte einfordern und andernfalls die Erteilung verwehren.

* Bei dem Fahrzeug muss es sich um Kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut handeln.
* Das Fahrzeug muss stillgelegt worden sein: Nach 12 Monaten erlischt das Fahrzeug automatisch aus der Statistik des KBA in Flensburg. Somit wird eine verdeckte Doppelanmeldungen verhindert.

* Vorhandensein eines Alltagsfahrzeuges: Einige Strassenverkehrsämter verlangen den Nachweis des Zugriffes auf ein normal angemeldetes Kraftfahrzeug, da der der Betrieb des 07-Kennzeichen einige Einschränkungen aufweisst

* Das Fahrzeuges muss verkehrssicher sein: Der Nachweis über die Verkehrssicherheit (Bremsen, Leuchten und Blinker) lässt sich über Ihre TÜV- oder Dekra-Niederlassung darlegen.Ein solches Gutachten kostet etwa 35,- EUR. Es ersetzt nicht die allgemeine Hauptuntersuchung nach § 29 StVO, sondern bleibt ein „07-Sondergutachten“.

Erteilung des "07-Kennzeichens".

Die Antragstellung selbst erfolgt formlos durch das Verfassen einiger kurzer Ausführungen, mit denen der Wille des Antragstellers zur fortlaufenden Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen und Ausfahrten zu bekunden ist. Die Kfz-Zulassungsstelle fertigt im Zuge der Antragstellung Kopien der Kfz-Briefe sowohl des Alltagsfahrzeugs, als auch der für das Oldtimerkennzeichen vorgesehen Fahrzeuge an.

Wurden nach dem Eintreffen sowohl des Zentralregisterauszugs aus Berlin als auch der Auskunft zum Punktestand aus Flensburg, alle Voraussetzungen erfüllt, wird Kennzeichen erteilt. Zusätzlich erhält man einen “besonderen Fahrzeugschein”, in dem die, dem Kennzeichen zuzuordnenden Fahrzeuge unter Angabe der Fahrgestellnummer vom Sachbearbeiter der Zulassungsstelle eingetragen und abgestempelt werden. Der Antragssteller hat dies jeweils zu unterschreiben.

Erteilt wird dieses Kennzeichen zunächst nur für ein Jahr auf Probe. Dieses kann im Anschluss, wenn keine Unregelmäßigkeiten aufgetreten sind, unbefristet bis auf Widerruf verlängert werden.

Einschränkungen des "07-Kennzeichens".

Der große Nachteil des 07-Kennzeichens ist die eingeschränkte Verwendbarkeit der in dem besonderen Fahrzeugschein verzeichneten Fahrzeuge. Diese dürfen nur unter folgenden Voraussetzungen im Straßenverkehr bewegt werden:

* Fahrten von und zu der Teilnahme einer Oldtimer-Veranstaltungen,
* Fahrten zur Förderung des Kaufinteresses (Probefahrt),
* Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder der Wartung.
* Überführungsfahrten,
* Prüfungsfahrten und Instandhaltungsfahrten: (unter Hinweis auf die Instandhaltung der Fahrzeuge des Bundes für den Katastrophenschutz wird folgender Sachverhalt dargelegt: "Die Fahrzeuge des Bundes sollen zur Vermeidung von Standschäden monatlich 50 km (600 km/Jahr) bewegt werden". www.bva.bund.de) Diesem Sachverhalt kann man sich anschliessen

* Probleme bei Grenzübertritten: Für Fahrten ins Ausland gibt es Info-Blätter (je Sprache ein Blatt DIN A 4) beim DEUVET (Berner Straße 75, 60437 Frankfurt) in Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Dänisch, Polnisch, Tschechisch, Türkisch, Griechisch und Niederländisch erhältlich. Bei Bestellungen einen ausreichend frankierten Briefumschlag beilegen.
Das Bundesverkehrsministerium hat bestätigt, dass - vorausgesetzt das Fahrzeug ist ordnungsgemäß für Auslandsfahrten versichert - seitens des Ministeriums keine Bedenken bestehen, mit roten 07-Kennzeichen ins Ausland zu fahren. Voraussetzung ist jedoch, dass die Eintragung der Fahrzeugdaten im roten Fahrzeugschein und insbesondere im roten Fahrzeugscheinheft für jedes Fahrzeug einzeln abgesiegelt (gestempelt) sind.Österreich, Italien, Schweiz und Niederlande erkennen rote Kennzeichen dank bilateraler Absprachen ohnehin problemlos an. Keine Fälle der Ablehnung sind aus Luxemburg, England und Spanien bekannt. Die skandinavischen Länder haben sich der Anerkennung durch Dänemark angeschlossen.Ganz vereinzelt wird von Schwierigkeiten bei Belgien- und Frankreichfahrten berichtet, die aber eher darin begründet sind, dass die Behörden vor Ort die 07Nummer nicht kennen

Eine Verwendung des Fahrzeuges für Alltagsfahrten scheidet somit aus. Absolut tabu sind daher die täglichen Wege zur Arbeit, zum Einkaufen etc. Sollte man bei der Durchführung einer der vorgenannten Ausnahmeverordnung nicht entsprechenden Fahrt erwischt werden, so dürfte dies zum Entzug des Kennzeichens auf Grund der Unzuverlässigkeit des Halters führen. Zusätzlich ist davon auszugehen, dass das 07-Kennzeichen auch nie wieder erteilt werden wird.

Der Vorteile des "07-Kennzeichens".

* In Relation zur "normalen" Anmeldung mehrerer Fahrzeuge ist das 07-Kennzeichen sehr günstig für Besitzer von Automobil- Sammlungen,
* für mehrere, registrierte Fahrzeuge wird ein und dasselbe rote Nummernschild verwendet,
* Nach Erteilung des Kennzeichens sind die Youngtimer in den meisten Bundesländern (Ausnahme: Sachsen) von TÜV und ASU befreit.

Fazit:

Wie der beschriebene Bestimmungszweck dieses Kennzeichens darstellt, darf man mit seinem seinem Oldtimer fahren. Man sollte sich jedoch nicht tagtäglich mit ein- und demselben Fahrzeug auf der Strasse blicken lassen.
Bei Schnee- und Regenwetter sollte der Oldie sowieso im trockenen stehen. Auch Staufahrten zur Rush-Hour wirken deplaziert und sollten tunlichst vermieden werden.
Die Fahrt zum Oldtimer-Stammtisch ist ok, Fahrten zur Freundin oder Arbeit sind es nicht. Die Routen zur Tankstelle oder Waschbox sind legitim. Zum Aldi fährt man aber mit diesen Schildern besser nicht. Das strikte Einhalten der Straßenverkehrsregeln, insbesondere der Geschwindigkeitsbeschränkungen, bleibt oberstes Gebot. Wer hier sündigt hat sehr bald mit der zufällig anwesenden Funkstreife ernsthafte Probleme. Das Kennzeichen ist dann meist endgültig weg – und es wird stets nur einmal vergeben. Zusätzlich erforderlich ist das Führen eines Fahrtenbuchs. Nach den Vorschriften reicht es aus, dass die unternommenen Fahrten nachträglich notiert werden. Die Behörde muss sich jedoch jederzeit die Einsichtnahme in dieses Buch vorbehalten und darf sich diese Aufzeichnungen bis zu einem Jahr später noch vorlegen lassen.

Ganz allgemein gilt: 07-Kennzeichen zählen auch in den Augen der Polizeibehörden noch eher zu den Ausnahmeerscheinungen im Straßenbild. Man fährt quasi „stadtbekannt“ und sollte dementsprechend auch oldtimergerecht mit seinem Fahrzeug umgehen.

Freuen wir uns abschließend über die Existenz dieses Kennzeichens an sich.

Quelle


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zuletzt bearbeitet 28.09.2011 13:15 | nach oben springen



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