Mit in Kraft treten des neuen Artikel 13 der Urheberrechtsreform wird diese Plattform geschlossen!! Nach dem reinen Wortlaut verpflichtet die Vorschrift zunächst einmal Plattformen dazu, nicht mehr unerlaubt urheberrechtlich geschützte Werke zugänglich zu machen. Sie sollen sich die Genehmigung bei Urhebern besorgen, etwa durch Lizenzverträge. Wenn eine Plattform das nicht macht, soll sie für künftige Urheberrechtsverletzungen haften. Jedenfalls dann, wenn sie sich gemäß Art. 13 Absatz 4 nicht ausreichend um eine Genehmigung bemüht hat!!! Wolga Kalender 2023 ist da!!!! hier klicken / ??.??.2023 UdSSR Fahrzeugtreffen in Dortmund hier klicken / internationales Wolga M21 22 23 Treffen in Riga hier klicken / OMMMA Magdeburghier klicken / Wissen wo unsere Mitglieder wohnen hier klicken / Wolga´s bei eBay hier klicken
#1

Oldtimereinstufung nach § 23 StVZO nicht monopolisiert

in Zulassung in der EU / Deutschland und Versicherung 24.11.2010 00:17
von MQ-Pobedabaldfahrer • Forumadministrator | 1.504 Beiträge | 2652 Punkte

§ 23 Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer
Zur Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer im Sinne des § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs erforderlich. Die Begutachtung ist nach einer im Verkehrsblatt nach Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie durchzuführen und das Gutachten nach einem in der Richtlinie festgelegten Muster auszufertigen. Im Rahmen der Begutachtung ist auch eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung nach § 29 durchzuführen, es sei denn, dass mit der Begutachtung gleichzeitig ein Gutachten nach § 21 erstellt wird.


Oldtimereinstufung nach § 23 StVZO
Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeuges als Oldtimer («H-Kennzeichen»)

Seit dem 10. Februar 2006 ist es «amtlich» und in der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) geregelt: Ab dem 1. März 2007 gelten für die Wiederzulassung für außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge neue Rahmenbedingungen. Ebenso wird die Begutachtung für die Anerkennung von Fahrzeugen als Oldtimer neu geregelt. Die Prüfingenieure der TÜV SÜD bieten diese bisher monopolisierten Tätigkeiten seit März 2007 an.
Oldtimer-Gutachten

Im Bereich der Oldtimer-Gutachten gibt es für die Prüfingenieure der TÜV SÜD seit März 2007 ein neues Betätigungsfeld (§ 23 StVZO). Sie bieten ihre Dienstleistungen zur Einstufung als Oldtimer direkt den Liebhabern historischer Fahrzeuge an. Das Fahrzeuggutachten wird dann vom TÜV SÜD-Prüfingenieur erstellt, so dass die bisher übliche Vorfahrt bei der Technischen Prüfstelle nicht mehr nötig ist. Wir können Ihnen diesen Service anbieten und das Gutachten, das die Voraussetzung für die Oldtimer-Einstufung ist, erstellen.

Wichtig ist die neue Definition eines Oldtimers: Ein Oldtimer ist ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht, in einem guten Erhaltungszustand ist und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient.

Wir stellen im Rahmen der Untersuchung fest, inwieweit Ihr Fahrzeug diesen Anforderungen entspricht.

Natürlich darf ein über 30 Jahre altes Fahrzeug bei der Begutachtung kleinere Mängel oder auch normale Spuren der Jahre haben. Trotzdem muss es jedoch in jedem Fall voll fahrbereit sein, darf keine Durchrostungen aufweisen und muss sich in einem Zustand befinden, der keine sofortigen Arbeiten notwendig werden lässt. Auch sollten keine wesentlichen Teile fehlen, sowie ein guter Pflege und Erhaltungszustand erkennbar sein.

Weiterhin ist wichtig, dass das Fahrzeug keine unreparierten Unfallschäden aufweist. Auch unsachgemäß durchgeführte Reparaturen dürfen nicht erkennbar sein. Zusammenfassend könnte man also sagen: «Es muss nicht schön, aber gebrauchsfähig sein.»

Entspricht das Fahrzeug nicht diesen Bedingungen, ist eine positive Einstufung als Oldtimer zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes im Regelfall nicht möglich.

Quelle

Seit dem 1. März 2007 dürfen GTÜ-Prüfingenieure zusätzlich nun auch amtliche Oldtimergutachten nach § 23 StVZO erstellen, die Fahrzeuge als „Historisches Kulturgut“ einstufen und damit vom Staat durch eine Reduzierung der Kfz-Steuern begünstigt werden können. Für entsprechende Sonderkennzeichen, wie das H-Kennzeichen und das 07er-Kennzeichen, wird nur eine reduzierte Steuerpauschale von 191 € pro Jahr erhoben.

Quelle

Im Bereich der Oldtimer-Gutachten gibt es für die Prüfingenieure der KÜS ab März 2007 ein neues Betätigungsfeld (§23 StVZO). Sie werden ihre Dienstleistungen zur Einstufung als Oldtimer direkt den Liebhabern historischer Fahrzeuge anbieten. Das Fahrzeuggutachten wird dann vom KÜS-Prüfingenieur erstellt, so dass die bisher übliche Vorfahrt bei der Technischen Prüfstelle, nicht mehr nötig ist. In der Prüfhalle beim KÜS-Partner in Ihrer Nähe oder in der von der KÜS betreuten Werkstatt wird dieser Service angeboten und das Gutachten, das die Voraussetzung für die Oldtimer-Einstufung ist, erstellt.

Wichtig ist die neue Definition eines Oldtimers. Ein Oldtimer ist ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht, in einem guten Erhaltungszustand ist und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient.

Der Prüfingenieur der KÜS stellt im Rahmen der Untersuchung fest, inwieweit das Fahrzeug den Anforderungen entspricht.

Natürlich darf ein über 30 Jahre altes Fahrzeug bei der Begutachtung kleinere Mängel oder auch normale Spuren der Jahre haben. Trotzdem muss es jedoch in jedem Fall voll fahrbereit sein, darf keine Durchrostungen aufweisen und muss sich in einem Zustand befinden, der keine sofortigen Arbeiten notwendig werden lässt. Auch sollten keine wesentlichen Teile fehlen, sowie ein guter Pflege und Erhaltungszustand erkennbar sein.

Weiterhin ist wichtig, dass das Fahrzeug keine unreparierten Unfallschäden aufweist. Auch unsachgemäß durchgeführte Reparaturen dürfen nicht erkennbar sein. Zusammenfassend könnte man also sagen: "Es muss nicht schön, aber gebrauchsfertig sein."

Entspricht das Fahrzeug nicht diesen Bedingungen, ist eine positive Einstufung als Oldtimer zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes im Regelfall nicht möglich.

Weitergehende Informationen gibt der KÜS-Partner in der Nähe gerne. Er ist immer mit dem jeweils aktuellen Stand der gesetzlichen Regelungen vertraut.

Quelle


Dateianlage:
Aufgrund eingeschränkter Benutzerrechte werden nur die Namen und (falls vorhanden) Vorschau-Grafiken der Dateianhänge angezeigt Jetzt anmelden!
Checkliste Oldtimergutachten.pdf Checkliste Oldtimergutachten.pdf
Classic Data Gutachterliste.pdf Classic Data Gutachterliste.pdf

Wolgaregister
©opyright Ein Kopieren meiner Beiträge, sind nur in Form von Zitaten mit Quellenangabe erlaubt
zuletzt bearbeitet 24.11.2010 00:28 | nach oben springen

#2

RE: Oldtimereinstufung nach § 23 StVZO nicht monopolisiert

in Zulassung in der EU / Deutschland und Versicherung 13.04.2011 00:25
von MQ-Pobedabaldfahrer • Forumadministrator | 1.504 Beiträge | 2652 Punkte

Hier ist das Infoblatt vom GTÜ

Monopole für Oldtimergutachten fallen


Dateianlage:
Aufgrund eingeschränkter Benutzerrechte werden nur die Namen und (falls vorhanden) Vorschau-Grafiken der Dateianhänge angezeigt Jetzt anmelden!
Info Oldtimergutachten.pdf Info Oldtimergutachten.pdf

Wolgaregister
©opyright Ein Kopieren meiner Beiträge, sind nur in Form von Zitaten mit Quellenangabe erlaubt
nach oben springen



Besucher
0 Mitglieder und 3 Gäste sind Online

Besucherzähler
Heute waren 70 Gäste , gestern 162 Gäste online

Forum Statistiken
Das Forum hat 1594 Themen und 8491 Beiträge.

Heute waren 0 Mitglieder Online:


Besucherrekord: 610 Benutzer (17.01.2023 06:04).



Xobor Forum Software von Xobor | Forum, Fotos, Chat und mehr mit Xobor
Datenschutz