Was versteht man unter dem "H-Kennzeichen"?
Das H-Kennzeichen ist ein spezielle Kennzeichen für historische Fahrzeuge. Es sieht wie ein übliches Kennzeichen aus, endet allerdings aber mit dem Buchstaben "H" (H = historisch).
Wurde Ihr Fahrzeug vor mehr als 30 Jahren erstmals in den Verkehr genommen und befindet sich in einem überdurchschnittlichen und originalen Erhaltungszustand, besteht die Möglichkeit, Ihr Kfz als Oldtimer zuzulassen. Es erhält nach dem Durchlauf und Bestehen eines behördlich festgelegten Verfahrens diese historische H-Kennzeichen.
Der besondere Reiz dieses H-Kennzeichens besteht darin, dass eine deutliche Vergünstigung bei der Kfz-Steuer, unabhängig von Schadstoffklasse und Motorhubraum, eintritt. Das Kennzeichen ist das ganze Jahr über gültig, eine Kombinieren mit einem Saisonkennzeichen ist allerdings nicht möglich.
Abweichend von dem 07-Youngtimer-Kennzeichen kann Ihr Fahrzeug ohne Einschränkungl zu jeder Zeit auf unseren Straßen als Alltagsfahrzeug bewegt werden.
2. Die Entstehungs-Geschichte und gesetzliche Grundlage des "H-Kennzeichens".
Zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes wurde am 28. Juli 1997 die 25. Verordnung zur Änderung der straßen- verkehrsrechtlichen Vorschriften für das Oldtimer-Kennzeichen (Nr. I-1180) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am 29.7.97 in Kraft.
Somit können historisch erhaltenswerte Fahrzeuge, welche älter als 30 Jahre sind das Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen) erhalten und die neuen steuerlichen Regelungen in Anspruch nehmen.
3. Kosten des "H-Kennzeichens".
* Die Steuer für das H-Kennnzeichen beträgt 191,73 € pro Jahr. Da Sie Ihren Oldtimer allerdings jederzeit an- und abmelden können, bezahlen Sie nur für die zugelassene Zeit.
* Die Gebühr für die Ausstellung des Oldtimerkennzeichens entsprechen den Angaben bei Neuzulassungen oder Umschreibungen eines „normalen Kfz“. Diese beträgt ca. 25,-Euro zuzüglich der Gebühren für die Meldung an das KBA. Auf Wunsch des Besitzers kann ein Wunschkennzeichen erteilt werden. Dieses kostet ca.10,00- Euro zusätzlich zur der normalen Gebühr.
* Die Kosten für die Hauptuntersuchung ("TÜV") welche alle zwei Jahre durchzuführen ist
* Weiterhin muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Ein Vergleich durch die einschlägigen Versicherungsmakler empfiehlt sich sehr, da je nach Versicherer doch recht starke Schwankungen bei der Prämie auftreten.
4. Voraussetzung für die Erteilung des "H-Kennzeichens".
Grundsätzlich bestehen zwei Hauptvoraussetzungen für die Erteilung eines solchen H-Kennzeichens:
* Die eine Voraussetzung besteht im Alter des Fahrzeuges. Diese muss mindestens 30 Jahre betragen.
* Die andere besteht darin, dass ein Gutachten erstellt werden muss, das bewertet, ob das anzumeldende Fahrzeug als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut eingestuft werden kann.
Bei der Frage des Alters gehen die Auffassungen der Straßenverkehrsämter auseinander. Einige Straßenverkehrsämter bestehen auf das exakte Datum der Erstzulassung, andere Zulassungsstellen beziehen sich lediglich auf das Jahr.
Sofern beispielsweise ein Fahrzeug am 31.07.1975 zum Straßenverkehr zugelassen wurde, nehmen einige Straßenverkehrsämter eine H-Kennzeichenzulassung erst ab dem 01.08.05 vor. Andere stellen auf das Jahr ab und erteilen ein H-Kennzeichen bereits für den 03.01.05. Dies mag als reine Willkür erscheinen, die Straßenverkehrsbehörden können dies jedoch im Bereich der eigener Verantwortung regeln.
In dem benötigten Gutachten wird der Gutachter (TÜV oder DEKRA) überprüfen ob die benötigten Kriterien für die Erteilung einer Betriebserlaubnis als Oldtimer gemäß $ 21c StVZO vorhanden sind.
Hierbei findet auch die Überprüfung im Umfang einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO (zweijahres-TÜV") oder nach längerer Stillegung die Untersuchung nach §21 ("Vollabnahme") statt
Begutachtet werden Originalität, und Verkehrstauglichkeit. Gleichzeitig wird der Erhaltungszustand bzw. der Pflegezustand überprüft. Dieser muss mindestens die Note 3 erreichen und das Fahrzeug darf keine Durchrostung aufweisen.
Hier die wichtigsten Kriterien:
* Farbe und Lackzustand: Einfarbige Lacke werden auf jeden Fall akzeptiert, auch in Metallic-Schattierungen. Paintbrush auf der Motorhaube werden nicht akzeptiert. Zum Zustand des Lacks heißt es: „Je älter das Fahrzeug, desto mehr Schönheitsfehler sind möglich.“
* Rost: Eine Rostlaube kann nicht positiv begutachtet werden, auch wenn die Zuteilung der Hauptuntersuchungs-Plakette möglich wäre.“
* Rahmen: Fachgerechte Reparaturen sind notwendig. Schweißarbeiten nach Patchwork-Art werden nicht akzeptiert werden.
* Bremsen: Änderungen, die der Verkehrssicherheit dienen, wie z. Bsp. der Austausch einer Seilzugbremsen durch eine hydraulische Bremsanlage sind möglich.
* Innenausstattung: Hier wird, wie generell auf weitgehende Originalität geachtet. Original- Komponenten dürfen nicht durch Produkte anderer Herstelle ausgetauscht worden sein. Als übermäßiger Stilbruch wird betrachtet, wenn beispielsweise die Sitze nachträglich mit einem Stoff im Zebra-Look überzogen wurden. Der Einbau eines modernes Autoradios ist statthaft.
* Licht: absolut inakzeptabel ist der Austausch der originalen Scheinwerfer
* Reifen und Räder: Entscheidend ist der Räderkatalog für den betreffenden Fahrzeugtyp . Alle Umrüstungen, die dort aufgeführt sind, werden akzeptiert. Ist im jeweiligen Räderkatalog kein Vermerk, dürfen Reifen höchstens um zwei Nummern breiter sein als im Original
* Abgasanlage: Umweltschutz geht vor Originalität Der Einbau eines Katalysators im Oldtimer wird akzeptiert.
Detaillierte Informationen erhalten Sie hier im Anforderungskatalog des TÜV-Südwest, welcher im Jahre 1999 veröffentlicht wurde.
5. Erteilung des "H-Kennzeichens".
* Erkundigen Sie sich zuerst, bei Ihrer Zulassungsstelle, ob ihr Fahrzeug aufgrund seines Alters als Oldtimer akzeptiert wird (Akzeptanz aufgrund des Zulassungs-Jahres oder des genauen Datums).
* Ist die Zustimmung seitens der Zulassungsstelle gegeben, so vereinbaren Sie einen Termin bei einem Gutachter (TÜV oder Dekra). Dort wird das benötigte Gutachten erstellt werden, welches mindestens folgende Angaben erhalten muss:
• den Hersteller des Fahrzeuges einschließlich der Schlüsselnummer,
• die Fahrzeug-Ident-Nummer,
• das Jahr der Erstzulassung,
• die Feststellung, dass dem Fahrzeug ein Oldtimerkennzeichen zugeteilt werden kann,
• Ort und Datum des Gutachtens,
• die Unterschrift mit Stempel und Kennnummer des amtlich anerkannten Sachverständigen.
* Nach der, sicherlich positiven Bewertung Ihres Oldtimers werden Sie wieder vorstellig bei Ihrer Zulassungsstelle, wobei folgende Dokumente notwendig sind:
o Ist Ihr Fahrzeug bereits angemeldet, so benötigen Sie:
+ Personalausweis oder Reisepass und Meldebestätigung,
+ Fahrzeugbrief,
+ Fahrzeugschein,
+ Kennzeichenschilder,
+ Gutachten nach § 21 c StVZO und Gutachten im Umfang § 29 StVZO des TÜV,
o Ist Ihr Fahrzeug abgemeldet, so benötigen Sie:
+ Personalausweis oder Reisepass und Meldebestätigung,
+ Fahrzeugbrief,
+ Grüne Abmeldebescheinigung,
+ Versicherungsbestätigung (Deckungskarte),
+ Gutachten nach § 21 c StVZO und Gutachten im Umfang § 29 StVZO des TÜV, falls eine gültige Betriebserlaubnis noch vorhanden ist,
+ Gutachten nach § 21 c StVZO und Gutachten § 29 StVZO des TÜV, falls die Betriebserlaubnis erloschen ist.
* Innerhalb der An- / Um-Meldung ändert die Zulassungsstelle die Schlüsselnummer im Fahrzeugbrief in '98' (ergänzt mit dem Wort 'Oldtimer'). Das bisher benutzte Kennzeichen kann erhalten bleiben, es wird lediglich ein 'H' angehängt.
6. Einschränkungen des "H-Kennzeichens".
Im Vergleich zum 07-Kennzeichen gibt es seitens des Gesetzgebers keinerlei Einschränkungen. Ihren Oldtimer können Sie zu jeder Zeit bewegen und auch vor dem Aldi oder bei Ihrer Freundin parken. Der Ehren-Kodex ist allerdings, dass Ihr Oldtimer der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dient und Sie diesen dementsprechend stilvoll im Strassenverkehr bewegen.
Der grosse Nachteil ist, dass eine saisonbedingte Zulassung nicht möglich ist. Dies ist zwar unverständlich, da jeder verantwortungs- bewusste Oldtimer-Liebhaber seinen automobilen Schatz bei Minus-Temperaturen, Matsch, Salz und Schnee überwintern lassen wird, allerdings war hierbei der Finanz-Minister sicherlich um seine Einnahmen besorgt.
7. Vorteile des "H-Kennzeichens".
Der grosse Vorteil des H-Kennzeichens ist, dass Sie es einmal so richtig "krachen" lassen können. Es gibt phantastische amerika- nische Schlitten, älter als 30 Jahre, im Original-Zustand und mit mehr als 7,0 Liter-Maschinen. Vereinzelt sogar in der Diesel-Version! Die Angelegenheit mit dem Katalysator überlassen wir Ihrem "grünen Gewissen". Die Alt-68-er, inklusive Trittin sterben eh bald aus.
Gönnen Sie sich Ihren Kindheits-Traum und das für nur 191,73 € Steuern im Jahr.
8. Fazit:
Mit der Zuteilung des H-Kennzeichens wird Ihr Automobil offiziell als Oldtimer und somit als automobiles Kulturgut mit all seinen Vorteilen, "geadelt". Der Weg dorthin kann allerdings steinig und teuer sein, das Sie die Originalität zertifizieren lassen müssen.
Die Entscheidung, ob Sie Ihr Fahrzeug mit diesem historischen Kennzeichen zulassen möchten oder nicht, liegt ganz an Ihnen. Es besteht immer noch die Möglichkeit, Ihren Oldtimer konventionell und mit einem Saison-Kennzeichen zulassen. Bei hubraumschwachen Fahrzeuge mit Saisaon-Kennzeichen hann dies unter Umständen preisgünstiger sein.
Ein grosser Nachteil besteht darin, dass man vor der Oldtimer-Zulassung sich mit einem Gutachter "rumschlagen" muss, wobei man einerseits seiner Einstellung zu - und Erfahrung mit Oldtimern, andererseits seiner "Tagesform" ausgeliefert ist.