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Hauptuntersuchung
Künftig entfällt die Rückdatierung, wenn Fahrzeughalter ihr Auto verspätet zur Hauptuntersuchung (HU) bringen. Bislang musste jemand, der die Frist versäumte, damit rechnen, dass für die Prüfplakette dennoch das Datum der tatsächlichen HU-Fälligkeit herangezogen wird. Damit verkürzte sich die Laufzeit von 24 Monaten um die überfällige Zeit. Wer also erst im April beim TÜV vorfuhr, obwohl die HU im Februar fällig war, erhielt dennoch eine Plakette mit 02.
In Zukunft bemisst sich das Datum von Stempel und Plakette am tatsächlich wahrgenommenen Termin. Allerdings müssen Fahrzeugbesitzer, die die HU-Frist um mehr als zwei Monate überschreiten, nun eine erhöhte Prüfgebühr bezahlen. Der Säumnisaufschlag beträgt 20 Prozent der normalen Gebühr.
Kraftfahrzeugsteuer
Seit Juli 2009 werden Pkw auch nach ihrem CO2-Ausstoß besteuert: Seither werden pro Gramm CO2, das je Kilometer ausgestoßen wird, zwei Euro pro Jahr erhoben. Dabei galt bislang eine Freiheitsgrenze. CO2-Emissionen bis 120 Gramm je Kilometer sind derzeit steuerfrei. Dieser Grenzwert wird für alle nach dem 1. Januar 2012 erstmals zugelassenen Autos auf 110 Gramm je Kilometer gesenkt.
Autoreifen
Ähnlich wie heute schon Kühlschränke und Pkw erhalten im kommenden Jahr auch Reifen ein Umweltlabel. Alle vom 1. November an produzierten Reifen sollen mit einer Kennzeichnung versehen werden, die über den Rollwiderstand, die Haftung bei Nässe und Rollgeräuschemissionen informiert. Ab November 2012 müssen außerdem alle neuen typgeprüften Pkw Reifen mit einem Reifendruckkontrollsystem tragen.
Punkte in Flensburg
Das Flensburger Punktesystem für Verkehrssünder soll im kommenden Jahr völlig umgebaut werden. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) plane eine radikale Vereinfachung des bisherigen Systems, berichteten die "Bild"-Zeitung und die Zeitschrift "AutoBild". Demnach sollen "grobe" Verkehrsverstöße wie etwa zu schnelles Fahren künftig nur noch generell mit einem Punkt im Zentralregister bestraft werden. Bislang gab es dafür bis zu drei Punkte. "Schwere" Delikte wie das Fahren über eine rote Ampel sollen mit zwei Punkten geahndet werden. Derzeit werden diese Fälle noch mit drei bis sieben Punkten sanktioniert.
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Der Führerschein muss den Plänen zufolge schon bei acht Punkten in Flensburg abgegeben werden - bisher bei 18 Punkten. Bei Straftaten wie Trunkenheit am Steuer bleibt es beim sofortigen Einzug der Fahrerlaubnis. Zudem sollen die Einträge künftig einzeln verjähren: 1-Punkt-Delikte nach zwei und 2-Punkte-Delikte nach drei Jahren. Noch im Februar wolle Ramsauer Details seines Reformprojekts vorstellen, hieß es in beiden Berichten. Bis dahin soll geklärt sein, wie die alten Punkte in das neue System übertragen werden. Ramsauer hatte bereits 2011 mit Umstellungen anfangen, er senkte etwa die Grenze für den Verlust des Führerscheins von 20 auf 18 Punkte.
"Schnellschüsse treffen das Ziel zumeist nicht in der Mitte"
"Die Grenze von 18 auf 8 runter, das klingt drastisch, aber relativiert sich dadurch, dass wir die Punktezahlen auch verkürzen. Bei Vergehen, bei denen es bisher bis zu drei Punkte gab, gibt es in Zukunft nur noch einen", sagte Ramsauer.
Neue Umweltzonen
Im nordrhein-westfälischen Hagen sowie in mehreren Gemeinden Baden-Württembergs – Heidenheim, Schramberg, Urbach, Pleidelsheim-Ingersheim-Freiberg – werden zum 1. Januar Umweltzonen eingerichtet. Fahrzeuge, die entweder keine oder eine rote Plakette haben, dürfen dort nicht mehr unterwegs sein, wie der Automobilclub ACE mitteilt. Diese sogenannte Stufe 2 wird zum Jahreswechsel auch in einer Reihe von bereits bestehenden Umweltzonen eingeführt, wo bislang Fahrzeuge mit roter Plakette noch fahren durften. Das betrifft Autofahrer in Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Herrenberg, Ilsfeld, Karlsruhe, Leonberg, Ludwigsburg, Mannheim, Mühlacker, Pfinztal, Pforzheim, Reutlingen, Schwäbisch Gmünd, Tübingen, Ulm und Neu-Ulm.
Noch strenger handhaben Stuttgart, Frankfurt am Main, Krefeld und Osnabrück künftig ihre jeweilige Umweltzone: Dort dürfen ab Januar nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette gefahren werden. München übernimmt diese Regelung am 1. Oktober 2012.
Außerdem werden plakettenpflichtige Bereiche im Ruhrgebiet zusammengefasst: Vom 1. Januar an wird der Kern des Ruhrgebiets als zusammenhängende Umweltzone ausgewiesen, darunter sind die Städte Duisburg, Gelsenkirchen, Bochum, Essen und Dortmund. Mit rund 850 Quadratkilometern wird das Gebiet zwischen Duisburg und Dortmund zur größten Umweltzone Deutschlands. Dort dürfen vom 1. Januar an nur noch Autos mit mindestens der roten Feinstaub-Plakette fahren, der Duisburger Hafen und die Autobahnen sind ausgenommen. Die zusammenhängende Umweltzone löst einen "Flickenteppich" von Umweltzonen ab, die seit dem Herbst 2008 in neun Ruhrgebietsstädten galten.
Wer gegen die Auflagen der Umweltzonen verstößt, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro rechnen und riskiert einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei. Die Zonen wurden eingeführt, weil in vielen Städten seit Jahren Feinstaub-Obergrenzen häufig überschritten werden. Die Umweltzonen sind aber umstritten.
Wechselkennzeichen
neues ueber das Wechselkennzeichen
Knöllchen im EU-Ausland
Bereits seit Oktober 2010 gilt ein EU-Abkommen, das die grenzüberschreitende Vollstreckung von Verkehrsstrafen zulässt. Ein Deutscher, der also im Urlaub etwa in Südfrankreich falsch parkt oder zu schnell fährt, muss damit rechnen, dass er zu Hause einen Bußgeldbescheid erhält. Vier Länder, die dem Regelwerk noch nicht beigetreten sind, werden das voraussichtlich 2012 nachholen: Italien, Griechenland, Irland und Belgien. Dann wird das gegenseitige Eintreiben von Bußgeldern EU-weit gelten. Allerdings weist der Auto Club Europa (ACE) darauf hin, dass die Regelung bisher kaum umgesetzt wird. Der Grund ist wohl, dass das Bußgeld der vollstreckende Staat kassiert – in unserem Beispiel also Deutschland, nicht Frankreich.
BMU Pressemitteilung
Nr. 139/11
Berlin, 11.11.2011
Nachrüstung mit Partikelfiltern wird im Jahr 2012 wieder gefördert
Haushaltsausschuss macht Weg frei
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in der Bereinigungssitzung zum Haushalt 2012 grünes Licht für die Förderung der Nachrüstung mit Partikelfiltern im Jahr 2012 gegeben. Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen: "Damit ist es uns gelungen, die Neuauflage des in den Jahren 2009 und 2010 erfolgreich durchgeführten Förderprogramms zur Nachrüstung mit Partikelfiltern zu sichern. Im Haushaltsjahr 2012 stehen für das Programm 30 Millionen Euro zur Verfügung. Damit können rund 90.000 Nachrüstungen gefördert werden."
Der Bundesumweltminister betonte: „Die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen trägt dazu bei, dass der gesundheitsschädliche Partikelausstoß sinkt und die Luftqualität insbesondere in den Innenstädten verbessert wird. So können die von der EU zum Schutz von Umwelt und Gesundheit vorgegebenen Luftqualitätsgrenzwerte für Partikel besser eingehalten werden.“ Nachgerüstete Fahrzeuge erhalten eine günstigere Umweltplakette und können, je nach Plakette und Ausgestaltung der Umweltzone, auch weiterhin in Umweltzonen einfahren.
Gefördert wird die Nachrüstung von Diesel-Pkw und von zur Güterbeförderung genutzten Diesel-Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen (leichte Nutzfahrzeuge). Halter dieser Fahrzeuge können für die Nachrüstung ihres Fahrzeuges mit einem Partikelfilter 330 Euro Barzuschuss vom Staat erhalten.
Das Förderprogramm soll unmittelbar nach Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2012 am 1. Januar 2012 wirksam werden. Die Förderrichtlinie wird sich eng an die Förderrichtlinie des Förderprogramms 2010 anlehnen und spätestens Anfang des Jahres 2012 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Eine rückwirkende Förderung für Nachrüstungen, die im Jahr 2011 vorgenommen wurden, ist aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht möglich. Die verwaltungsmäßige Abwicklung des Förderprogramms übernimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Gigaliner
Das Bundesverkehrsministerium will im nächsten Jahr mit dem fünf Jahre laufenden Feldversuch von besonders langen Lkw beginnen. Der Test auf ausgesuchten Strecken startet voraussichtlich im März und ist umstritten: Die Hälfte der Bundesländer lehnt den Feldversuch ab. Die sogenannten Gigaliner sind rund ein Drittel länger als herkömmliche Lastwagen, sie können bis zu 25,25 Metern messen.
Autoclubs sehen den Test kritisch: Sie fürchten, dass sich das Unfallrisiko für Autofahrer erhöht. Der ökologisch ausgerichtete Verkehrsclub Deutschland (VCD) warnt, dass die Gigaliner Überholvorgänge unübersichtlich machten. Außerdem nähmen Straßen, Brücken und Kreisverkehre Schaden, weil sie nicht für solche Kolosse ausgelegt seien. Befürworter versprechen sich von den Riesenlastern dagegen einen effizienteren Güterverkehr.