die antwort kommt spät, aber sie kommt...
eine zulassung ist kein problem, wenn du einen fahrzeugbrief oder ein anderes amtliches papier zu dem auto hast, aus welchem erkennbar ist, dass das fzg. schon mal zugelassen war. dann kann das datum der erstzulassung übernommen werden und mit den üblichen papieren: vollgutachten, gutachten für h-kennzeichen, eigentumsnachweis (kaufvertrag) kannst du das auto in D zulassen.
hast du keine papiere die nachweisen, dass das fzg. jemals zugelassen gewesen ist, kann die zulassungsstelle die zulassung ablehnen, da sie eine heutige erstzulassung verlangen kann, was auf grund der heutigen reglen (abgas, unfallverhütung, ec.) mit soclh einem alten auto nicht möglich ist. dann bleibt nur die 07er nummer, da dies keine amtliche zulassung ist und auch kein fahrzeugbrief erteilt wird.